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Staatsanwaltschaft zu Doping-Skandal: 21 Athleten ermittelt

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München – 21 Athleten aus acht Ländern Europas sind ins Visier der Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft geraten. Sie sollen mutmaßlich Eigenblut-Doping betrieben haben, teilte Oberstaatsanwalt Kai Gräber mit. Über deutsche Sportler wollte er aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

Die Sportler haben zwischen 2011 bis zu den Doping-Razzien bei den nordischen Ski-Weltmeisterschaften Ende Februar im österreichischen Seefeld wohl eine dreistellige Anzahl von Bluttransfusionen bekommen. «Die 21 Athleten kommen aus fünf verschiedenen Sportarten, darunter sind drei Wintersportarten», sagte Gräber bei einer Pressekonferenz der Münchner Staatsanwaltschaft I. Die Bluttransfusionen seien weltweit gemacht worden. Sie seien unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch in Südkorea und auf Hawaii vorgenommen worden.

Im Februar 2018 hatten im südkoreanischen Pyeongchang die Olympischen Winterspiele stattgefunden. Auf Hawaii findet einmal im Jahr der Ironman der Triathleten statt.

Gräber teilte zudem mit, dass eine fünfte Person aus dem Doping-Netzwerk des Hauptbeschuldigten Sportarztes Mark S. am Montag festgenommen worden sei. Sie habe mutmaßlich Blutdoping transportiert und auch Blutabnahmen und Blutrückführungen bei Athleten vorgenommen. «Wir haben eine spannende Geschichte mit vielen Wendungen, bei der die letzten Kapitel längst noch nicht geschrieben sind», erklärte Gräber.

Insgesamt hat die Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Doping-Kriminalität in den zehn Jahren ihres Bestehens rund 7100 Ermittlungsverfahren durchgeführt, teilte der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich mit.

Um den Kampf gegen Sportbetrug noch effektiver zu machen, fordert er weitere Verbesserungen des Anti-Doping-Gesetzes. «Unsere wichtigste Forderung ist eine Kronzeugenregelung», sagte der CSU-Politiker. Aussagewillige Sportlern sollten weitgehend von Strafverfolgung befreit werden können. Eine weitere Forderung von ihm ist zudem die Einführung der Versuchstrafbarkeit.

Bei einem Verbrechen ist der Versuch stets strafbar. Bei Dopingstraftaten ist derzeit der Versuch in den meisten Fällen nicht strafbar. Da es sich um sogenannte Vergehen handelt, müsste das im Gesetz ausdrücklich angeordnet werden. Das ist derzeit nur teilweise der Fall.

Fotocredits: Matthias Balk
(dpa)

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